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ÜBERNACHTUNGSSTEUER IM SEEBAD ALTEFÄHR Informationen zur einführung 2023

Liebe Gäste, Liebe Vermieter,

Wir möchten allen Besuchern den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten. Hierbei spielen Sauberkeit, Ordnung und die Unterhaltung der Infrastruktur der Gemeinde eine große Rolle. Aber auch regelmäßige Events sind für uns eine Selbstverständlichkeit, wobei wir natürlich einen besonderen Wert auf Qualität legen. Für die Finanzierung der touristischen Leistungen erhebt die Gemeinde Seebad Altefähr für Übernachtungen ab dem Jahr 2023 eine Übernachtungssteuer.

Was wird besteuert?

Besteuert wird der Aufwand für die Erlangung einer Übernachtungsmöglichkeit gegen Entgelt in der Gemeinde Seebad Altefähr in einem Beherbergungsbetrieb.

Höhe der Steuer und Bemessungsgrundlage

  • Der Steuersatz beträgt 6 Prozent vom Nettoentgelt (d.h. ohne Umsatzsteuer) für die Übernachtung.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Übernachtungsteuer ist das für die Übernachtung entrichtete Entgelt ohne Umsatzsteuer und ohne den Aufwand für andere Dienstleistungen.

Steueranmeldung

Für jedes Kalendervierteljahr ist eine unterschriebene Steueranmeldung, inklusive geeigneter Nachweise abzugeben. Die Steueranmeldung ist bis spätestens 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01. für das vorangegangene Quartal einzureichen.

Fragen, Antworten, Satzung, Vordrucke....

Nachfolgend finden Sie neben den Vordrucken für die Steueranzeige einige Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Sollten Sie dennoch Fragen rund um das Thema Übernachtungssteuer haben, kontaktieren Sie uns gerne unter: verwaltung@altefaehr.de oder 03830675037

Created By
Stev Baron
Appreciate

Credits:

Erstellt mit einem Bild von Eakrin - "Pile of a lots reuse paper and paperwork report or printout document on desk office stack up for work hard and reduce recycle concepts."