Was geschieht mit Müttern von Babys und Kleinkindern, die zu einer Haftstrafe verurteilt werden? Unter bestimmten Voraussetzungen können sie gemeinsam mit ihren Kindern ins Gefängnis gehen: eine der bundesweit zehn Mutter-Kind Abteilungen befindet sich in der JVA Stadelheim in München.
Bis zu 10 Mütter können dort mit ihrem Kind untergebracht werden. Eine der zahlreichen Voraussetzungen für die Aufnahme ist, dass das Kind bei Beendigung der Haftstrafe nicht älter als drei Jahre alt ist. Diese Art des Vollzugs gewährleistet eine intakte Bindung zwischen Mutter und Kind. Viele Alternativen, wie die Unterbringung im Kinderheim oder das Leben beim Stiefvater, sind für Familien wesentlich traumatischer.
Über besondere Kontakte war es mir möglich, das Leben der Mütter und ihrer Kinder in der Mutter-Kind Abteilung in München exklusiv fotografisch zu dokumentieren. Dabei dürfen meine Fotografien nicht die Gesichter der Gefangenen zeigen, um Ihre Privatsphäre nicht zu gefährden. Ich besuche die Gefangenen seit ca. eineinhalb Jahren in unregelmässigen Abständen. Meine Arbeit erzählt die Geschichte eines ungewöhnlichen Familienlebens.
"Far from Home" wurde im Oktober 2018 in der Seidlvilla, München gezeigt und von Februar bis April 2019 im Amtsgericht Aichach.
"Far From Home" in der Presse
Credits:
© Erol Gurian 2016