Mit dem neuen Hinweisgeber-Schutzgesetz werden Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen und Behörden melden, vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt.
Mit dem neuen Hinweisgeber-Schutzgesetz werden Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen und Behörden melden, vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Das deutsche Justizministerium setzt damit die bereits vorhandene EU-Richtlinie um und geht in einem wichtigen Punkt sogar noch einen Schritt weiter.
Die Altenpflegerin, die Missstände in ihrem Heim öffentlich macht und dafür gekündigt wird, oder der Mitarbeiter, der fehlende Leistungsnachweise bei der Abrechnung entdeckt, den Behörden meldet und daraufhin aus dem Job gedrängt wird – das sind aktuelle Fälle von „Whistleblowern“. Sie decken Missstände auf und bringen Verbrechen wie Korruption, Verletzung der Menschenrechte oder Datenmissbrauch an die Öffentlichkeit. Dabei riskieren sie viel und waren bisher nicht ausreichend geschützt. Denn wer auf Missstände hinweist, musste mit Sanktionen rechnen oder um seinen Job bangen.
Ein neues Hinweisgeber-Schutzgesetz soll das ändern.
Schutz für Whistleblower über deutsches und EU-Recht
Whistleblower sind in unserer Gesellschaft äußerst wichtig. Bisher wurden sie für ihr Handeln aber nicht ausreichend geschützt. Im Dezember 2019 hat sich die Europäische Union deshalb auf eine Whistleblower-Richtlinie geeinigt. Sie muss binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
H&S-Geschäftsführer und Leadauditor Karl-Heinz Schuster:
„Wer im Rahmen des Datenschutzes ein Datenleck meldet, wird durch die EU-Richtlinie geschützt. Deshalb ist es richtig, den Gesetzesentwurf gegen europäisches und deutsches Recht aufzubauen.“
Konkret heißt es im § 35 HinSchG des Entwurfs:
„Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien, also Vergeltungsmaßnahmen, sind verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben.“
Dabei soll eine Beweislast gelten. Das heißt, der Arbeitgeber muss nachweisen, dass eine Kündigung nichts mit der Aufdeckung von Missständen zu tun hat. Die Frist zur Umsetzung des Schutzgesetzes ist bereits festgesetzt. Ab 17. Dezember 2021 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sowie Behörden ein Hinweisgebersystem installieren.
Bis 2023 trifft diese Pflicht auch kleine Unternehmen.
Internes Meldesystem hat für Unternehmen Priorität
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass zwei Meldewege für Hinweisgeber eingerichtet werden. Diese Meldewege stehen gleichwertig nebeneinander und können frei gewählt werden. Dabei handelt es sich zum einen um einen internen Meldekanal, zum anderen um einen externen, welcher bei einer unabhängigen Stelle eingerichtet wird.
Findet der Whistleblower innerhalb des Unternehmens kein geeignetes Hinweisgebersystem, wird er sich also direkt an die Öffentlichkeit oder an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Eine schlechte Option für jeden Unternehmer. Schließlich möchte kein Unternehmer aufkommende Missstände in der Presse, in sozialen Medien oder in Leak-Plattformen lesen.
Vielmehr hat eine interne Aufklärung der Vorfälle aus Sicht der Hinweisgeber und Unternehmer höchste Priorität. Aus diesem Grund sollte jedes Unternehmen zeitnah ein geeignetes Hinweisgeber-Meldesystem einrichten, welches rund um die Uhr für Informanten bereitsteht. Das können zum einen unparteiische Schiedspersonen sein, zum anderen elektronische Lösungen wie unser Hinweisgeber-Meldesystem.
Das System ermöglicht eine anonyme zeit- und ortsunabhängige Meldungsabgabe.
Ein zuverlässiger Beleg bieten Zertifizierungen von Managementsystemen. Eine hohe Sicherheit zu Redlichkeit und Konformität der Gesetzen das qoom care VDAB-QM-Handbuch und deren optionale Management-Handbüchern.
Dazu erläutert Karl-Heinz Schuster weiter:
„Hinweisgebersysteme, eingebettet in ein gelebtes Compliance-Management-System, minimieren Haftungsrisiken und tragen nachhaltig zum Unternehmenserfolg bei.“
Die H&S QM-Support bietet deshalb passend zum Thema Beratung, Trainings und Bildungsmaßnahmen an. Informieren Sie sich und sprechen Sie uns an!